❓ Dokument 19/276
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christian Fühner beschäftigt sich mit der Zukunft der Schülerfirmen in Niedersachsen, insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Änderungen, die ab Januar 2023 in Kraft treten. Diese Änderungen könnten die Existenz vieler Schülerfirmen gefährden, da sie künftig der Umsatzsteuer unterliegen könnten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerfirmen in Niedersachsen, die an Schulen aller Schulformen und -stufen tätig sind, sowie die Schülerinnen und Schüler, die an diesen Projekten teilnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur aktuellen Anzahl der Schülerfirmen, deren Definition durch die Landesregierung, die Bemühungen um eine Steuerbefreiung und die mögliche Verlängerung des Übergangszeitraums für die Umsatzsteuer.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass es in Niedersachsen aktuell 539 Schülerfirmen gibt. Diese sind als pädagogische Projekte zur Beruflichen Orientierung definiert. Die Landesregierung hat sich für eine Steuerbefreiung eingesetzt, die derzeit zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert wird. Zudem wurde eine Verschiebung der Anwendung des Umsatzsteuergesetzes auf den 01.01.2025 beschlossen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes viele Schülerfirmen gefährden könnten. Die Landesregierung hat sich seit 2017 für eine Steuerbefreiung eingesetzt und verweist auf zahlreiche Beschlüsse und Schreiben an das Bundesfinanzministerium. Die aktuelle Anzahl der Schülerfirmen und deren Verteilung nach Schulformen wurde detailliert aufgeschlüsselt.