❓ Dokument 19/285
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Änderungen der Heimmindestbauverordnung in Niedersachsen, die seit dem 01.10.2022 gelten. Diese Änderungen betreffen die baulichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, insbesondere die Größe von Wohnschlafräumen und die Ausstattung mit Internet.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bewohner von Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe in Niedersachsen, insbesondere einkommensschwache Nutzer.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verfügbarkeit von Einzel- und Doppelzimmern in Pflegeeinrichtungen sowie zur Einhaltung der neuen Mindestgrößen für Wohnschlafräume aufgeworfen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine eigenen Daten zur Anzahl der Einzel- und Doppelzimmer. 47 von 52 Heimaufsichtsbehörden haben auf die Anfrage reagiert, wobei viele keine relevanten Daten liefern konnten. Die Regierung geht davon aus, dass die Betreiber von Heimen die neuen Mindestgrößen bereits in der Vergangenheit berücksichtigt haben.
⚡ Einordnung
Die Änderungen der Heimmindestbauverordnung könnten zu höheren Kosten für die Nutzer führen, insbesondere für einkommensschwache Gruppen. Die Einhaltung der neuen Anforderungen wird als kritisch angesehen, da Nichteinhaltung zu Ordnungswidrigkeiten führen kann.