❓ Dokument 19/285
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit den Änderungen der Heimmindestbauverordnung in Niedersachsen, die seit dem 01.10.2022 in Kraft sind. Es werden die Auswirkungen auf die Wohnsituation von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bewohner von Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe in Niedersachsen sowie die Betreiber dieser Einrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach dem Verhältnis von Einzelzimmern zu Doppelzimmern in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie nach der Erfüllung der Mindestgrößen für Wohnschlafräume.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine eigenen Zahlen zu Einzel- und Doppelzimmern. 47 der 52 Heimaufsichtsbehörden haben auf die Anfrage reagiert, jedoch haben 17 Behörden keine Daten zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung kann derzeit nicht beurteilen, ob Plätze in besonderen Wohnformen ab dem 01.01.2034 wegfallen werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine statistischen Daten zu Einzel- und Doppelzimmern vorliegen und dass die Anforderungen der neuen Verordnung ab dem 01.01.2033 gelten werden.