⚖️ Dokument 19/306
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für Richterverhältnisse auf Probe zu regeln. Die Einstellungsbehörde soll künftig beim Verfassungsschutz Informationen anfordern, um sicherzustellen, dass keine Extremisten in den Richterdienst gelangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bewerberinnen und Bewerber für Richterverhältnisse auf Probe sowie die Verfassungsschutzbehörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, einen neuen Paragraphen (§ 2 a) im Niedersächsischen Richtergesetz einzuführen, der eine Abfrage beim Verfassungsschutz zur Verfassungstreue der Bewerber regelt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Regelungen zur Datenverarbeitung und -aufbewahrung sowie zur Vernichtung von Daten, die im Rahmen der Überprüfung erhoben werden. Ziel ist es, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.
⚡ Einordnung
Die Regelung wird als notwendig erachtet, um Extremismus im Richterdienst zu verhindern. Kritiker könnten Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Rechte der Bewerber äußern.