Zurück zur Übersicht
NiedersachsenGesetzentwurfCDU

⚖️ Dokument 19/306

17. Januar 2023Dokument 19/306 · WP 19Niedersachsen
RichtergesetzVerfassungstreueEinstellungVerfassungsschutzExtremismus
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für Richterverhältnisse auf Probe zu regeln. Die Einstellungsbehörde soll künftig beim Verfassungsschutz nach Erkenntnissen über die Bewerber fragen, um sicherzustellen, dass diese die Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bewerberinnen und Bewerber für Richterverhältnisse auf Probe in Niedersachsen sowie die Einstellungsbehörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, einen neuen Paragraphen (§ 2 a) in das Niedersächsische Richtergesetz einzufügen, der die Abfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue regelt.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält konkrete Regelungen zur Datenverarbeitung und zur Aufbewahrung der erhobenen Daten sowie zur Vernichtung nach Beendigung des Richterverhältnisses auf Probe. Die Fraktion der CDU betont die Notwendigkeit dieser Regelung zur Sicherung der demokratischen Grundordnung.

⚡ Einordnung

Die Fraktion der CDU hebt hervor, dass Extremismus eine zentrale Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstellt. Der Gesetzentwurf wird als notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen, im Richterdienst eingestellt werden.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/306, Wahlperiode 19, eingereicht 17. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.