⚖️ Dokument 19/306
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern für Richterverhältnisse auf Probe zu regeln. Die Einstellungsbehörde soll künftig beim Verfassungsschutz nach Erkenntnissen über die Bewerber fragen, um sicherzustellen, dass diese die Gewähr für die freiheitliche demokratische Grundordnung bieten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bewerberinnen und Bewerber für Richterverhältnisse auf Probe in Niedersachsen sowie die Einstellungsbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, einen neuen Paragraphen (§ 2 a) in das Niedersächsische Richtergesetz einzufügen, der die Abfrage beim Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue regelt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Regelungen zur Datenverarbeitung und zur Aufbewahrung der erhobenen Daten sowie zur Vernichtung nach Beendigung des Richterverhältnisses auf Probe. Die Fraktion der CDU betont die Notwendigkeit dieser Regelung zur Sicherung der demokratischen Grundordnung.
⚡ Einordnung
Die Fraktion der CDU hebt hervor, dass Extremismus eine zentrale Herausforderung für die Sicherheitsbehörden darstellt. Der Gesetzentwurf wird als notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen, im Richterdienst eingestellt werden.