Zurück zur Übersicht
NiedersachsenKleine AnfrageCDU

Dokument 19/380

12. Juni 2026Dokument 19/380 · WP 19Niedersachsen
Christoph Plett
ZuschussLandkreis PeineEnergiekriseFinanzmittelKitas und Schulen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Plett (CDU) bezieht sich auf einen Zuschuss von über 40 Millionen Euro, der aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für den Landkreis Peine bereitgestellt wird. Ziel ist die Unterstützung der Bürger in der Energiekrise sowie die Finanzierung von Projekten über den kommunalen Finanzausgleich.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürger des Landkreises Peine sowie die dortigen Kommunen, einschließlich der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede, Hohenhameln, Lengede, Vechelde und Wendeburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage fragt nach dem Zeitpunkt der Auszahlung der Mittel, der Verteilung auf die kommunalen Körperschaften sowie der Herkunft der Mittel (Landes- oder Bundesmittel). Zudem wird erfragt, ob die Mittel für spezifische kommunale Aufgaben vorgesehen sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antwort der Landesregierung beschreibt, dass die Mittel in verschiedenen Tranchen ausgezahlt werden, z.B. quartalsweise für die regionalen Härtefallfonds. Es wird erläutert, dass die Mittel sowohl Landesmittel als auch Bundesmittel umfassen, wobei die genauen Beträge aufgeschlüsselt werden. Die Mittel sind teilweise zweckgebunden, insbesondere für Kitas und Schulen sowie für die Einführung des Deutschlandtickets.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort der Landesregierung sind politisch relevant, da sie die finanzielle Unterstützung in einer Krisensituation thematisieren. Die Maßnahmen werden von der CDU unterstützt, während die Opposition möglicherweise Bedenken hinsichtlich der Verteilung und Verwendung der Mittel äußern könnte.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/380, Wahlperiode 19, eingereicht 20. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.