❓ Dokument 19/425
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Verteilung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für den Landkreis Vechta thematisiert. Es wird erfragt, wie die Mittel auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt werden und welcher Anteil auf Schlüsselzuweisungen entfällt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vechta sowie die Städte und Gemeinden Visbek, Goldenstedt, Bakum, Vechta, Dinklage, Lohne, Steinfeld, Holdorf, Damme und Neuenkirchen-Vörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Auszahlung der Mittel, zur Verteilung auf die einzelnen Kommunen und zu den Anteilen der Schlüsselzuweisungen, die nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich zugewiesen werden müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt in Höhe von 2,9 Milliarden Euro zur Unterstützung der Kommunen und zur Bewältigung der Energiekrise bereitgestellt wurden. Die Verteilung der Mittel erfolgt quartalsweise und ist in einer Tabelle detailliert aufgeführt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zur Mittelverteilung und betont die Bedeutung der Unterstützung für die kommunale Ebene. Die Antwort enthält auch Informationen zu den finanziellen Entlastungen für Kitas, Schulen und die Unterbringung von Geflüchteten. Die Fraktion CDU hat die Anfrage eingereicht.