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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

Dokument 19/425

12. Juni 2026Dokument 19/425 · WP 19Niedersachsen
André Hüttemeyer
NachtragshaushaltLandkreis VechtaMittelverwendungEnergiekriseSchlüsselzuweisungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Verwendung der Mittel aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für den Landkreis Vechta thematisiert. Es wird erörtert, wie die Mittel verteilt werden und welche spezifischen Beträge den einzelnen Städten und Gemeinden zugutekommen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Vechta sowie die Kommunen Visbek, Goldenstedt, Bakum, Vechta, Dinklage, Lohne, Steinfeld, Holdorf, Damme und Neuenkirchen-Vörden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefragt, in welchem Zeitraum die Mittel ausgezahlt werden, wie sie sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilen und welcher Anteil auf Schlüsselzuweisungen entfällt. Zudem wird nach den Anteilen von Bundesmitteln und deren Verwendungszweck gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt in Höhe von insgesamt 15.341.480 Euro an den Landkreis Vechta und die kreisangehörigen Gemeinden verteilt werden. Die Auszahlung erfolgt in verschiedenen Tranchen, wobei ein Teil der Mittel bereits ausgezahlt wurde. Die Antwort enthält detaillierte Zahlen zu den einzelnen Kommunen und den jeweiligen Schlüsselzuweisungen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage und die Antwort der Landesregierung sind von Bedeutung, da sie die finanzielle Unterstützung des Landkreises Vechta in Zeiten der Energiekrise thematisieren. Die Verteilung der Mittel könnte Auswirkungen auf die kommunale Infrastruktur und die Unterstützung von Bürgern und Unternehmen haben.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/425, Wahlperiode 19, eingereicht 23. Dezember 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.