❓ Dokument 19/43
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Haltung der Landesregierung zur Schuldenbremse in Niedersachsen thematisiert. Die Abgeordneten fragen, ob Niedersachsen sich in einer außergewöhnlichen Notsituation befindet und ob die Landesregierung Bestrebungen zur Änderung der Schuldenbremse kennt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger Niedersachsens, die Landesregierung sowie die Abgeordneten des Landtags.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fragen, ob Niedersachsen sich in einer außergewöhnlichen Notsituation befindet, ob die Landesregierung Bestrebungen zur Änderung der Schuldenbremse kennt und ob sie sich zur Schuldenbremse bekennt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht Niedersachsen nicht in einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß Artikel 71 Abs. 4 der Niedersächsischen Verfassung. Sie bekennt sich zur Schuldenbremse, erkennt jedoch die Möglichkeit an, konjunkturell begründete Verschuldungsspielräume zu nutzen.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung verdeutlicht die aktuelle finanzielle Lage und die Herausforderungen, die durch externe Faktoren wie den Ukraine-Konflikt entstehen. Es gibt keine Bestrebungen zur Änderung der Schuldenbremse, was auf eine stabile finanzpolitische Linie hinweist.