❓ Bekenntnis der Landesregierung zur Schuldenbremse und Notsituation in Niedersachsen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der Abgeordneten Jürgen Pastewsky und Peer Lilienthal zielt darauf ab, zu klären, ob die Landesregierung sich zur Schuldenbremse bekennt und ob Niedersachsen in einer außergewöhnlichen Notsituation ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger Niedersachsens, die Landesregierung sowie die Abgeordneten des Landtags.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen sind: Befindet sich Niedersachsen in einer außergewöhnlichen Notsituation? Gibt es Bestrebungen, Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung zu ändern? Bekennt sich die Landesregierung zur Schuldenbremse?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht Niedersachsen nicht in einer außergewöhnlichen Notsituation und bekennt sich zur Schuldenbremse. Es gibt derzeit keine Bestrebungen zur Änderung von Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung antwortet, dass die Schuldenbremse seit 2019 in der Niedersächsischen Verfassung verankert ist. Eine außergewöhnliche Notlage wurde nicht festgestellt, und die Landesregierung plant, die bestehenden finanziellen Mittel ohne zusätzliche Kreditaufnahme auszugleichen.