❓ Dokument 19/439
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Kündigungsschutz für kommunale Mandatsträger in Niedersachsen thematisiert. Der Abgeordnete Stefan Marzischewski-Drewes fragt nach bestehenden Ausführungsbestimmungen und dem Schutz bei ordentlichen Kündigungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind kommunale Mandatsträger in Niedersachsen sowie Arbeitgeber, die Kündigungen aussprechen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu bestehenden Ausführungsbestimmungen und dem Schutz kommunaler Mandatsträger bei Kündigungen gestellt. Zudem wird nach weiteren Schutzvorschriften gefragt, ähnlich denen in Hessen und Rheinland-Pfalz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Ausführungsbestimmungen zu § 54 Abs. 2 Satz 3 NKomVG. Es wird bestätigt, dass Kündigungen, die auf der Mandatsübernahme basieren, unzulässig sind. Die Landesregierung beabsichtigt keine weiteren Schutzvorschriften.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zum Schutz von Mandatsträgern auf und könnte die Diskussion über die Rechte von Ehrenamtlichen in Niedersachsen beeinflussen. Es gibt keine Pläne der Landesregierung, den Kündigungsschutz zu erweitern.