❓ Dokument 19/448
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Kämmerling (CDU) zielt darauf ab, Informationen über die Mittelverwendung aus dem Nachtragshaushalt für die Stadt Osnabrück zu erhalten. Es wird insbesondere nach den zeitlichen Abläufen der Mittelvergabe und den enthaltenen Bundesmitteln gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück sowie die dortigen Institutionen, die von den finanziellen Mitteln aus dem Nachtragshaushalt profitieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen gestellt, wie z.B. wann die 23 Millionen Euro an die Stadt Osnabrück ausgezahlt werden und welcher Anteil davon auf Schlüsselzuweisungen entfällt. Zudem wird nach den Anteilen der Bundesmittel und deren Verwendungszweck gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Mittel aus dem Nachtragshaushalt in verschiedenen Tranchen ausgezahlt werden. Es wird erläutert, dass die Schlüsselzuweisungen bereits in den Haushaltsjahren 2022, 2023 oder 2024 zugewiesen werden mussten und dass die Mittel für die regionale Härtefallfonds ausschließlich Landesmittel sind. Zudem wird die Verteilung der Mittel auf die Stadt Osnabrück detailliert dargestellt.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Verena Kämmerling von der CDU, möchte Klarheit über die Mittelverwendung und die zeitlichen Abläufe. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und konkrete Zahlen zur Verfügung gestellt, wie die Aufteilung der Mittel auf verschiedene Bereiche, einschließlich Kitas und Schulen.