❓ Dokument 19/448
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Verwendung von Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 für die Stadt Osnabrück thematisiert. Es wird nach den Auszahlungszeiträumen und den Anteilen der Schlüsselzuweisungen gefragt, die bereits im Finanzausgleich vorgesehen waren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück sowie die kommunalen Institutionen, die von den finanziellen Mitteln profitieren sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wann die 23 Millionen Euro an die Stadt Osnabrück ausgezahlt werden und welcher Anteil davon auf bereits geplante Schlüsselzuweisungen entfällt. Zudem wird nach den Anteilen von Bundesmitteln und deren Verwendungszweck gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass die 23 Millionen Euro in verschiedenen Tranchen ausgezahlt werden. Ein Teil der Mittel ist bereits für Schlüsselzuweisungen eingeplant, die nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) ausgezahlt werden müssen. Konkrete Zahlen und Aufschlüsselungen wurden bereitgestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort der Landesregierung sind politisch relevant, da sie die finanzielle Unterstützung der Stadt Osnabrück in Zeiten der Energiekrise thematisieren. Die Unterstützung wird von der CDU als notwendig erachtet, um die kommunalen Herausforderungen zu bewältigen.