❓ Dokument 19/468
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Situation von Bürgern mit doppelter EU-Staatsangehörigkeit in Niedersachsen thematisiert. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Möglichkeit der doppelten Stimmabgabe bei Europawahlen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit, insbesondere in Niedersachsen, sowie die Landesregierung und die Wahlbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage beinhaltet Fragen zur Anzahl der Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit in Niedersachsen, zur Stimmabgabe bei der letzten Europawahl und zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Verhinderung einer doppelten Stimmabgabe.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Jahr 2021 in Niedersachsen 90.000 Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit lebten. Die Zahl der Stimmabgaben kann aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht ermittelt werden. Die Gesetzgebungskompetenz für die Europawahl liegt beim Bund.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass eine mehrfache Stimmabgabe rechtlich nicht zulässig ist und die Landesregierung betont, dass es Maßnahmen gibt, um dies zu verhindern. Die Antwort der Landesregierung wurde am 06.02.2023 gegeben.