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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 19/483

13. Januar 2023Dokument 19/483 · WP 19Niedersachsen
Sophie Ramdor, Christian Fühner, Anna Mareike Bauseneick, Lukas Reinken, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz
MutterschutzLehrerinnenCoronaBeschäftigungsverboteNiedersachsen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Regelungen zum Mutterschutz für Lehrerinnen in Niedersachsen, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Es wird auf die Herausforderungen eingegangen, die durch Beschäftigungsverbote und Homeoffice für schwangere Lehrkräfte entstehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind schwangere Lehrerinnen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der ausgesprochenen Beschäftigungsverbote für Lehrerinnen in den Jahren 2020 und 2021 sowie nach der aktuellen Situation und den wissenschaftlichen Grundlagen der Gefährdungseinschätzung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 3.786 Beschäftigungsverbote für Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen und 250 an berufsbildenden Schulen ausgesprochen wurden. Aktuell befinden sich 540 Lehrerinnen an allgemeinbildenden Schulen und 21 an berufsbildenden Schulen in einem Beschäftigungsverbot. Die Gefährdungseinschätzung basiert auf Empfehlungen des Ausschusses für Mutterschutz, des RKI und der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der CDU-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die besonderen Schutzmaßnahmen für schwangere Lehrerinnen hingewiesen und die Anzahl der Beschäftigungsverbote detailliert aufgeschlüsselt. Es wird betont, dass die Gefährdungseinschätzung auf wissenschaftlichen Empfehlungen basiert.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/483, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.