⚖️ Dokument 19/53
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zuzustimmen, der medienrechtliche Staatsverträge ändert. Der Vertrag umfasst Regelungen zur Mediengestaltung und zur Verantwortung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Niedersachsen sowie die Bürger, die die Medienangebote nutzen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Zustimmung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag beantragt, der am 21. Oktober/2. November 2022 unterzeichnet wurde.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Änderung des Medienstaatsvertrages, insbesondere zur Verantwortung der Rundfunkanstalten und zur Medienvielfalt. Der Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2023 in Kraft, sofern er nicht gegenstandslos wird.
⚡ Einordnung
Die Staatskanzlei ist federführend. Eine Gesetzesfolgenabschätzung hat stattgefunden. Der Gesetzentwurf wird an einen Ausschuss überwiesen.