❓ Dokument 19/559
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Berichterstattung in der taz über Tierschutzverstöße und die namentliche Nennung eines Staatsanwalts. Es wird untersucht, inwiefern die Presse Staatsbedienstete benennen darf und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Staatsbedienstete, insbesondere Staatsanwälte, sowie die Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz und die Öffentlichkeit.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Nennung von Staatsbediensteten in der Presse, zur Bewertung dieser Nennung durch die Landesregierung und zu möglichen Schutzmaßnahmen für betroffene Staatsbedienstete.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die Nennung von Staatsbediensteten in der Presse eine Abwägung von Interessen erfordert. Es wird betont, dass die Presse sich selbst reguliert und dass Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Staatsbediensteten ergriffen werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Christoph Plett (CDU) eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und betont, dass die Nennung von Namen in der Presse von der Abwägung des öffentlichen Interesses abhängt. Es gibt keine Anhaltspunkte für strafrechtliche Verantwortlichkeit der Justiz.