❓ Dokument 19/567
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Zuständigkeit der Gemeinde Wangerland im Watt- und Wasserbereich sowie die rechtlichen Grundlagen für die Abgrenzung der Gemeindegrenzen thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Wangerland, der Landkreis Friesland sowie die dortigen Feuerwehren und deren Einsatzkräfte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur genauen Abgrenzung der Gemeindegrenzen, zur Rechtsgrundlage dieser Abgrenzungen und zu den Zuständigkeiten der Feuerwehren gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung klären, dass die Gemeindegrenze an der mittleren Tidehochwasserlinie endet und dass der abwehrende Brandschutz in ursprünglich gemeindefreien Gebieten dem Land obliegt. Die Einsatzleitung obliegt der jeweiligen Feuerwehr, und die Kosten für Brandschutzmaßnahmen in diesen Gebieten trägt das Land.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Brandschutz im Wattbereich, was für die betroffenen Gemeinden und deren Feuerwehren von großer Bedeutung ist. Die Klärung dieser Zuständigkeiten könnte Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft und die Finanzierung von Feuerwehrmaßnahmen haben.