❓ Dokument 19/568
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Stephan Bothe (AfD) thematisiert die Verwendung von Gummigeschossen durch die niedersächsische Polizei. Die Landesregierung antwortet, dass die Polizei Niedersachsen nicht mit Gummigeschossen ausgestattet ist und deren Einsatz nicht geplant ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beamten der niedersächsischen Polizei sowie die Öffentlichkeit im Kontext von Demonstrationen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob Beamte der niedersächsischen Landespolizei Gummigeschosse verwenden dürfen und ob deren Anschaffung oder Anwendung geplant ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Beamte der niedersächsischen Landespolizei Gummigeschosse nicht verwenden dürfen. Der Einsatz von Gummigeschossen ist nicht geplant und es gibt keine entsprechenden Einsatzszenarien.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Anfrage am 14.02.2023 geantwortet und betont, dass Gummigeschosse kein alternatives Einsatzmittel für die Polizei Niedersachsen sind.