❓ Dokument 19/568
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Verwendung von Gummigeschossen durch die niedersächsische Polizei thematisiert. Der Abgeordnete Stephan Bothe fragt, ob Beamte im Einsatz Gummigeschosse verwenden dürfen und welche Überlegungen dazu bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Beamten der niedersächsischen Polizei sowie die Öffentlichkeit, die von Polizeieinsätzen betroffen sein könnte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Verwendung, Anschaffung und Erprobung von Gummigeschossen durch die Polizei gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Polizei Niedersachsen nicht mit Gummigeschossen ausgestattet ist und deren Einsatz nicht geplant oder diskutiert wird. Gummigeschosse werden als nicht alternatives Einsatzmittel angesehen.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung zeigt eine klare Ablehnung des Einsatzes von Gummigeschossen, was in der politischen Debatte um Polizeigewalt und den Schutz von Demonstranten von Bedeutung ist.