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NiedersachsenKleine AnfrageAfD

Dokument 19/568

12. Juni 2026Dokument 19/568 · WP 19Niedersachsen
Stephan Bothe
GummigeschossePolizeiEinsatzmittelNiedersachsenSicherheit
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Verwendung von Gummigeschossen durch die niedersächsische Polizei thematisiert. Der Abgeordnete Stephan Bothe fragt, ob Beamte im Einsatz Gummigeschosse verwenden dürfen und welche Überlegungen dazu bestehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Beamten der niedersächsischen Polizei sowie die Öffentlichkeit, die von Polizeieinsätzen betroffen sein könnte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Verwendung, Anschaffung und Erprobung von Gummigeschossen durch die Polizei gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Polizei Niedersachsen nicht mit Gummigeschossen ausgestattet ist und deren Einsatz nicht geplant oder diskutiert wird. Gummigeschosse werden als nicht alternatives Einsatzmittel angesehen.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung zeigt eine klare Ablehnung des Einsatzes von Gummigeschossen, was in der politischen Debatte um Polizeigewalt und den Schutz von Demonstranten von Bedeutung ist.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/568, Wahlperiode 19, eingereicht 13. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.