❓ Dokument 19/594
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Problematik der Wolfshybriden in Niedersachsen thematisiert. Die Abgeordneten fragen nach den Maßnahmen der Landesregierung und den aktuellen Zuchtverhältnissen von Wolfshunden und Hybriden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Halter von Hunden, die Züchter von Wolfshunden, sowie die zuständigen Behörden in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fordern Auskunft über die Anzahl der Zuchtbetriebe, die Haltung von Wolfshybriden und die Maßnahmen der Landesregierung zur Kontrolle dieser Zuchten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Zuchten von artenschutzrechtlich meldepflichtigen Wolf-Hund-Hybriden in Niedersachsen festgestellt. Es wurden keine naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für die Haltung oder Züchtung von Wolfshunden beantragt oder genehmigt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet ein potenzielles Problem im Tierschutz und Artenschutz. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Zucht von Wolfshybriden, die unter den Artenschutz fallen. Die Landesregierung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, da keine entsprechenden Haltungen bekannt sind.