❓ Dokument 19/602
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Nutzung von Mehrgenerationenhäusern in Niedersachsen und hinterfragt, ob eine Diskriminierung vorliegt, wenn einer im Landtag vertretenen Partei der Zugang verwehrt wird. Mehrgenerationenhäuser sollen Orte des Miteinanders zwischen den Generationen sein.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens, insbesondere Mitglieder von Parteien, die im Landtag vertreten sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung eine Ausgrenzung oder Diskriminierung sieht, wenn einer Partei die Nutzung eines Mehrgenerationenhauses verweigert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung betont, dass die Entscheidung über die Nutzung der Räumlichkeiten in der Hoheit der Träger der Mehrgenerationenhäuser liegt und dass sie deren Engagement wertschätzt. Es wird keine Diskriminierung festgestellt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten eine Diskriminierung, wenn einer Partei der Zugang zu Mehrgenerationenhäusern verwehrt wird. Die Landesregierung respektiert die Entscheidungen der Träger und nennt keine konkreten Zahlen oder Fristen.