❓ Dokument 19/602
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Nutzung von Mehrgenerationenhäusern in Niedersachsen und die Frage, ob eine Diskriminierung vorliegt, wenn einer im Landtag vertretenen Partei der Zugang verwehrt wird. Es wird auf die Rolle dieser Häuser als Begegnungsorte für alle Generationen eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürger Niedersachsens, insbesondere Mitglieder politischer Parteien sowie die Träger von Mehrgenerationenhäusern.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung eine Ausgrenzung oder Diskriminierung sieht, wenn einer Partei der Zugang zu einem Mehrgenerationenhaus verweigert wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung betont die Entscheidungsfreiheit der Träger von Mehrgenerationenhäusern hinsichtlich der Nutzung ihrer Räumlichkeiten. Es wird hervorgehoben, dass die Landesregierung das Engagement der Träger wertschätzt und deren Hausrecht respektiert.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Gleichbehandlung und Zugänglichkeit öffentlicher Einrichtungen auf. Die Landesregierung unterstützt die Träger in ihrer Entscheidungsfreiheit, was zu Diskussionen über die politische Neutralität solcher Einrichtungen führen kann.