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NiedersachsenBericht

📊 Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2020 und Altersgrenze in der Landespolizei

12. Juni 2026Dokument 19/61 · WP 19Niedersachsen
HaushaltsrechnungAltersgrenzeLandespolizeiNiedersachsenErlass
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt die Haushaltsrechnung für das Jahr 2020 sowie die Regelungen zur verringerten Altersgrenze für Polizeibeamte in Niedersachsen. Es wird erwartet, dass das Ministerium praktikable Vorgaben zur Anwendung des § 109 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes erlässt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizeibeamten in Niedersachsen sowie die Behörden der Landespolizei.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird gefordert, dass das Ministerium für Inneres und Sport praktikable Vorgaben zur Anwendung des § 109 Abs. 2 NBG erlässt und bis zum 31.12.2022 über die Umsetzung berichtet.

🔎 Kernergebnisse

Das Ministerium erkennt die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Erlasses zur Auslegung des § 109 Abs. 2 NBG an. Ein Entwurf für den neuen Erlass befindet sich in Abstimmung und soll klare Vorgaben zur Nachweisführung der Altersgrenze enthalten.

⚡ Einordnung

Die Überarbeitung des Erlasses ist politisch relevant, da sie die Altersgrenze für Polizeivollzugsbeamte betrifft und die Gleichbehandlung in den verschiedenen Bundesländern berücksichtigt. Es gibt unterschiedliche Regelungen in anderen Bundesländern, die ebenfalls evaluiert werden sollen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/61, Wahlperiode 19

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.