❓ Dokument 19/651
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Ankündigung der Justizministerin, 280 zusätzliche Stellen in der niedersächsischen Justiz zu schaffen, und fragt nach der Verankerung dieser Stellen im Haushalt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Justizbehörden in Niedersachsen, insbesondere Richter, Staatsanwälte und das nicht-richterliche Personal.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wann die 280 Stellen im Haushaltsplan verankert werden, ob die Aufstockung regierungsintern abgestimmt wurde und wie die Stellen verteilt werden sollen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Stellen gestaffelt zur Verfügung gestellt werden sollen, abhängig von der Haushaltslage. Eine interne Abstimmung vor der Veröffentlichung fand nicht statt, und die Bedarfsermittlung wird fortlaufend aktualisiert.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Aufstockung des Justizpersonals bekannt. Der Fehlbedarf von 280 Stellen verteilt sich auf 117 im richterlichen und 184 im nicht-richterlichen Dienst. Die Finanzierung erfolgt aus dem Gesamthaushalt.