❓ Dokument 19/652
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Einführung des E-Examens für Juristen in Niedersachsen thematisiert. Die Abgeordnete Carina Hermann fragt nach den zeitlichen Planungen und Vorbereitungen des Justizministeriums zur elektronischen Durchführung von Examensprüfungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Referendarinnen und Referendare in Niedersachsen, die an den Examensprüfungen teilnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur zeitlichen Einführung des E-Examens, den Vorbereitungen des Justizministeriums und der Möglichkeit der Beauftragung externer Dienstleister gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Justizministerium plant die Einführung des E-Examens schrittweise, beginnend mit der zweiten Staatsprüfung. Es sind derzeit keine Haushaltsmittel für das Projekt im Doppelhaushalt 2022/2023 vorgesehen. Die Umsetzung wird geprüft, und es wird überlegt, ob externe Dienstleister beauftragt werden sollen.
⚡ Einordnung
Die Einführung des E-Examens ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Juristenausbildung in Niedersachsen. Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der finanziellen Mittel und der organisatorischen Umsetzung, was zu Diskussionen über die Priorisierung und Planung führen könnte.