❓ Dokument 19/710
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird das Thema der Schließung und Nachnutzung von Kirchengebäuden in Niedersachsen behandelt. Die Abgeordneten fragen nach den voraussichtlichen Zahlen der aufgegebenen Kirchen und den Maßnahmen zur Erhaltung dieser Kulturdenkmale.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kirchen in Niedersachsen, die Landesregierung, sowie die Gemeinden und die Bevölkerung, die mit den Kirchengebäuden verbunden ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der voraussichtlich aufgegebenen Kirchengebäude, den Zielsetzungen zur Erhaltung, den Erhaltungsmaßnahmen für Funktionsgebäude und den Regelungen in den Kirchenverträgen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass sie keine Informationen über die Anzahl der aufgegebenen Kirchengebäude hat und nicht zuständig für die Erhaltungsmaßnahmen ist. Zudem wurde klargestellt, dass keine Gespräche mit der Klosterkammer über nicht mehr genutzte Kirchengebäude geführt wurden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen, die sich aus dem Mitgliederschwund in den Kirchen ergeben, und wirft Fragen zur kulturellen Erhaltung auf. Die Antworten der Landesregierung zeigen eine klare Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten und werfen Fragen zur Verantwortung für den Erhalt von Kulturgütern auf.