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NiedersachsenKleine AnfrageAfD

❓ Dokument 19/710

26. Januar 2023Dokument 19/710 · WP 19Niedersachsen
Jessica Miriam Schülke, Jens Brockmann
KirchengebäudeNachnutzungKulturgeschichteMitgliederzahlenErhaltungsmaßnahmen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage thematisiert die Schließung und Nachnutzung von Kirchengebäuden in Niedersachsen, die aufgrund sinkender Mitgliederzahlen in den Kirchen zunehmend entwidmet werden. Die Fragesteller erkundigen sich nach den voraussichtlichen Zahlen der aufgegebenen Kirchen und den Maßnahmen zur Erhaltung dieser kulturellen Güter.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die evangelische und katholische Kirche in Niedersachsen sowie die Gemeinden, die diese Kirchen verwalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen mehrere Fragen zur Anzahl der voraussichtlich aufgegebenen Kirchengebäude, den Zielsetzungen zur Erhaltung von entwidmeten Kirchen, den Erhaltungsmaßnahmen für Funktionsgebäude der Kirchen und zur Regelung der Überlassung von staatlichen Immobilien an die Kirchen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass keine Informationen über die Anzahl der voraussichtlich aufgegebenen Kirchengebäude vorliegen. Zudem ist die Landesregierung nicht zuständig für die Erhaltungsmaßnahmen und Zielsetzungen der Kirchen und Kommunen. Informationen zu den Regelungen in den Kirchenverträgen werden bereitgestellt, jedoch wird eine Rücknahme von Immobilien nicht vorgesehen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die sinkenden Mitgliederzahlen zu einer hohen Anzahl an aufgegebenen Kirchen führen werden. Die Landesregierung antwortet, dass sie keine Auskunft zu den Fragen geben kann, da sie nicht zuständig ist. Es wird auf die Selbstverwaltung der Kirchen verwiesen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/710, Wahlperiode 19, eingereicht 26. Januar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.