❓ Dokument 19/816
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Kämmerling (CDU) thematisiert die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Mehrwegverpackungen in der Außer-Haus-Verpflegung, die seit dem 1. Januar 2023 gilt. Die Anfrage zielt darauf ab, wie die Landesregierung den Erfolg dieser Regelung sicherstellt und die kommunalen Behörden unterstützt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, darunter Restaurants, Lieferdienste und Cafés, sowie die zuständigen kommunalen Behörden in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur rechtlichen Bewertung des Hygienerechts im Zusammenhang mit der Mehrwegangebotspflicht, zur Klärung der Zuständigkeiten für die Kontrolle der Einhaltung dieser Pflicht und zu möglichen Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Umsetzung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine rechtlichen Bedenken gegen die Nutzung von Mehrwegverpackungen im Einklang mit den Hygienerechtsvorschriften. Die unteren Abfallbehörden sind für die Überwachung zuständig, und es wird kein zusätzlicher Personalbedarf festgestellt. Die Landesregierung plant keine weiteren Maßnahmen, da die bestehenden Regelungen als ausreichend erachtet werden.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um die Mehrwegangebotspflicht ist politisch relevant, da sie sowohl Umweltschutz als auch die Hygiene in der Gastronomie betrifft. Die Umsetzung könnte auf Widerstand seitens der Gastronomiebetriebe stoßen, die möglicherweise Schwierigkeiten bei der Einhaltung der neuen Vorschriften haben.