❓ Dokument 19/816
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die rechtlichen und praktischen Herausforderungen der Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie, die seit dem 01.01.2023 gilt. Es wird nach den Maßnahmen der Landesregierung gefragt, um die Einhaltung der Vorschriften und die Unterstützung der kommunalen Behörden zu gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung, darunter Restaurants, Cafés, Lieferdienste und die zuständigen kommunalen Behörden in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur rechtlichen Bewertung des Hygienekonflikts, zu den Maßnahmen der Landesregierung zur einheitlichen Anwendung der Vorschriften und zur Zuständigkeit der Behörden für die Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht keine Bedenken gegen die Nutzung von Mehrwegverpackungen im Einklang mit den Hygienerechtsvorschriften. Die unteren Abfallbehörden sind für die Überwachung zuständig, und es wird kein zusätzlicher Personalbedarf für die Kontrollen gesehen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken bezüglich der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht und der Hygienerechtslage. Die Landesregierung hat Leitlinien zur einheitlichen Anwendung erarbeitet und sieht aktuell keinen Bedarf für zusätzliche Maßnahmen oder Personal.