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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 19/851

9. Februar 2023Dokument 19/851 · WP 19Niedersachsen
Hartmut Moorkamp
BonpflichtMilchtankstellenDirektvermarktungInvestitionsbedarfMessgeräte
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage behandelt die seit dem 01.01.2023 geltende Bonpflicht für Milchtankstellen in Niedersachsen und deren Auswirkungen auf die Direktvermarktung von Milch. Es wird untersucht, wie viele Milchtankstellen betroffen sind und welche finanziellen und administrativen Anforderungen die Umsetzung der Bonpflicht mit sich bringt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Direktvermarkter von Milch, insbesondere Betreiber von Milchtankstellen in Niedersachsen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie viele Milchtankstellen von der Bonpflicht betroffen sind, wie hoch der Investitionsbedarf ist und ob es Möglichkeiten gibt, Direktvermarkter von der Bonpflicht zu befreien.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass alle Milchabgabeautomaten im geschäftlichen Verkehr betroffen sind, genaue Zahlen jedoch nicht bekannt sind. Der Investitionsbedarf ist individuell und kann nur von den Herstellern angegeben werden. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, Direktvermarkter von der Bonpflicht zu befreien, da dies durch bundes- und europäisches Recht geregelt ist.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Hartmut Moorkamp der Christlich Demokratischen Union Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass keine konkreten Zahlen zu betroffenen Milchtankstellen vorliegen und dass die Regelungen zur Bonpflicht verbindlich sind. Es wird auf das Mess- und Eichgesetz sowie die EU-Richtlinie verwiesen.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/851, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Februar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.