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NiedersachsenKleine AnfrageCDU

Dokument 19/851

12. Juni 2026Dokument 19/851 · WP 19Niedersachsen
Hartmut Moorkamp
BonpflichtMilchtankstellenDirektvermarktungNiedersachsenMilcherzeuger
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In dieser kleinen Anfrage wird die Bonpflicht für Milchtankstellen thematisiert, die seit dem 01.01.2023 gilt. Der Abgeordnete Hartmut Moorkamp fragt nach den Auswirkungen dieser Regelung auf die Direktvermarktung von Milch und die betroffenen Milchtankstellen in Niedersachsen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Betreiber von Milchtankstellen in Niedersachsen sowie die direktvermarktenden Milcherzeuger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es werden Fragen zur Anzahl der betroffenen Milchtankstellen, dem Investitionsbedarf zur Umsetzung der Bonpflicht und der Möglichkeit, direktvermarktende Milcherzeuger von der Bonpflicht zu befreien, gestellt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat geantwortet, dass alle Milchabgabeautomaten im geschäftlichen Verkehr betroffen sind, konkrete Zahlen jedoch nicht vorliegen. Der Investitionsbedarf ist individuell und muss von den Herstellern angegeben werden. Eine Befreiung von der Bonpflicht ist aufgrund bestehender gesetzlicher Vorgaben nicht möglich.

⚡ Einordnung

Die Bonpflicht könnte die Attraktivität der Direktvermarktung beeinträchtigen, da einige Milchtankstellen bereits stillgelegt wurden. Dies wirft Fragen zur wirtschaftlichen Zukunft der direktvermarktenden Milcherzeuger auf.

Quelle: Niedersachsen, Dokument 19/851, Wahlperiode 19, eingereicht 9. Februar 2023

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.