📝 Dokument 19/873
📋 Worum geht es?
Der Antrag zielt darauf ab, die Vernehmung von Kindern und Jugendlichen im Strafverfahren zu verbessern. Insbesondere soll die audiovisuelle Vernehmung erleichtert werden, um den Schutz der minderjährigen Zeug*innen zu erhöhen und traumatische Erfahrungen zu vermeiden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder und Jugendliche, die als Zeug*innen oder Opfer in Strafverfahren auftreten, sowie die Angeklagten und das Justizsystem insgesamt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass die audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeug*innen bereits dann zulässig ist, wenn ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Zeug*innen zu befürchten ist. Eine Änderung des § 247 a StPO wird angestrebt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag hebt hervor, dass die aktuellen Regelungen in § 247 StPO und § 247 a StPO nicht ausreichend sind, um den Schutz von minderjährigen Zeug*innen zu gewährleisten. Es wird auf die Diskrepanz zwischen den Anforderungen für die Entfernung des Angeklagten und die audiovisuelle Vernehmung hingewiesen.
⚡ Einordnung
Der Antrag wird von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Er zielt darauf ab, die Rechte und den Schutz von minderjährigen Zeug*innen im deutschen Justizsystem zu stärken. Kritiker könnten die Auswirkungen auf die Rechte der Angeklagten anführen.