❓ Dokument 19/945
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird der Personalbestand in den 52 Ausländerbehörden Niedersachsens in den Jahren 2019 bis 2022 sowie die Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung dieser Behörden bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 52 Ausländerbehörden in Niedersachsen sowie die dort beschäftigten Mitarbeiter und die ausländischen Fachkräfte, die die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes betreffen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl des Personals in den Ausländerbehörden sowie zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Behörden bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Personalausstattung der Ausländerbehörden, da diese Aufgaben den kommunalen Gebietskörperschaften übertragen wurden. Die Antworten auf die gestellten Fragen sind nicht im Dokument enthalten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die Herausforderungen, die die Ausländerbehörden bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben, und zeigt, dass die Landesregierung keine zentrale Übersicht über die Personalsituation hat, was die Unterstützung der Behörden erschwert.