❓ Dokument 19/957
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Hermann und Christian Calderone zielt auf die Erhöhung der Streitwertgrenze bei den Amtsgerichten in Niedersachsen ab. Der Landtag hat bereits einen Beschluss gefasst, der eine Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung fordert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger, die in Zivilverfahren vor Amtsgerichten klagen möchten, sowie die Justizverwaltung in Niedersachsen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Abgeordneten fordern die Landesregierung auf, sich für eine Erhöhung der Streitwertgrenze von 5.000 Euro auf mindestens 7.500 Euro einzusetzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Entwicklung der Eingangszahlen in Zivilsachen bei Amts- und Landgerichten seit 2008 hingewiesen. Es wird eine Arbeitsgruppe zur Anpassung des Streitwerts gebildet, die auch die Inflationsentwicklung und Fallzahlen berücksichtigt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen Ende Mai 2023 vorgelegt werden.
⚡ Einordnung
Die Erhöhung der Streitwertgrenze wird als notwendig erachtet, um die Amtsgerichte zu stärken und eine bürgernahe Justiz zu gewährleisten. Es gibt jedoch noch keine endgültige Entscheidung, da ein breiter Konsens unter den Bundesländern erforderlich ist.