❓ Dokument 19/957
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Hermann und Christian Calderone zielt darauf ab, Informationen über die Entwicklung der Eingangszahlen in Zivilsachen bei Amts- und Landgerichten in Niedersachsen zu erhalten. Insbesondere wird die Erhöhung der Streitwertgrenze bei Amtsgerichten thematisiert, die seit 1993 unverändert bei 5.000 Euro liegt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Amtsgerichte und Landgerichte in Niedersachsen sowie die Bürger, die in Zivilverfahren vor diesen Gerichten klagen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, wie sich die Eingangszahlen in Zivilsachen entwickelt haben und welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um die Streitwertgrenze zu erhöhen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und die Entwicklung der Eingangszahlen in Zivilsachen bei Amts- und Landgerichten seit 2008 dargestellt. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer Anpassung der Streitwertgrenze hingewiesen, um den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung zu tragen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Entwicklung der Eingangszahlen in Zivilsachen seit 2008 dokumentiert und festgestellt, dass die Anpassung der Streitwertgrenze überfällig ist. Eine Arbeitsgruppe zur Erhöhung des Streitwerts wurde eingerichtet, die bis Ende Mai 2023 Ergebnisse vorlegen soll.