❓ Dokument 19/966
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Bothe befasst sich mit der Wahrnehmung des niedersächsischen Verfassungsschutzes zur Distanzierung der AfD von radikalen Kräften innerhalb der Partei. Es werden spezifische Fragen zur Beziehung zwischen der AfD und extremistischen Positionen aufgeworfen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der AfD, insbesondere der niedersächsische Landesverband, sowie die Öffentlichkeit, die über die Positionen der Partei informiert werden möchte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter, welche Mitglieder der AfD sich nicht ausreichend von radikalen Kräften distanziert haben und wie eine verfassungskonforme Distanzierung aussehen sollte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Verfassungsschutz keine aktive Distanzierung von zentralen Akteuren der AfD festgestellt hat. Zudem wird auf die Vorbemerkung verwiesen, die die Aufgaben des Verfassungsschutzes und die Grenzen der Distanzierung thematisiert.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die AfD nicht ausreichend von extremistischen Kräften distanziert ist. Die Landesregierung verweist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Verfassungsschutzes und äußert keine Stellungnahme zu nicht beobachteten Personen oder Parteien.