❓ Dokument 19/983
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert das Verbot des Kükentötens in Niedersachsen, das seit dem 01.01.2022 in Kraft ist. Der Abgeordnete Dr. Marco Mohrmann fragt, wie die Landesregierung die Umsetzung dieses Verbots sicherstellt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Tier- und Umweltschutzstandards zu wahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind niedersächsische Brütereien, Landwirte, Tierschutzorganisationen sowie Verbraucher.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Fragestellung umfasst die Umsetzung des Kükentötensverbots, die Bedeutung verschiedener Verfahren zur Geschlechtsbestimmung, die Abwanderung von Brütereien ins Ausland und die Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherstellung einheitlicher Standards.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass die Brütereien in Niedersachsen zunächst auf die Aufzucht von Bruderhähnen gesetzt haben. Es gibt keine belastbaren Informationen zur Abwanderung von Brütereien ins Ausland. Die Landesregierung fördert ein Projekt zur frühen Geschlechtsbestimmung im Ei, das bis Ende 2023 abgeschlossen sein soll.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Marco Mohrmann von der Christlich Demokratischen Union Deutschlands eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des Verbots hingewiesen und betont, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Brütereien nicht negativ beeinflusst werden sollte. Es wird auf die Notwendigkeit einer EU-weiten Regelung verwiesen.