⚖️ Dokument 19/987
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Niedersächsische Justizgesetz zu ändern, um die Regelungen zur Beeidigung von Dolmetschern an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Dabei wird insbesondere die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern für gerichtliche sowie behördliche Zwecke behandelt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die in Niedersachsen tätig sind, sowie die Justiz und die betroffenen Behörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die bestehenden Regelungen zur Beeidigung von Dolmetschern zu überarbeiten und klarzustellen, dass die allgemeinen Beeidigungen auch für behördliche und notarielle Zwecke gelten.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen, die die Regelungen zur Beeidigung von Dolmetschern an die bundesrechtlichen Vorgaben anpassen. Es wurden Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes geäußert, die jedoch derzeit keine unmittelbaren Konsequenzen für den Gesetzentwurf haben.
⚡ Einordnung
Die Änderung des Justizgesetzes wird von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen unterstützt. Es gibt rechtliche Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die jedoch nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens führen sollten.