❓ Dokument 19/989
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Praxis der Verwendung von Gendersprache in Prüfungsleistungen an Schulen in Niedersachsen thematisiert. Der Abgeordnete Harm Rykena fragt nach der rechtlichen Grundlage und möglichen Fällen, in denen Gendersprache von Prüfern angeordnet wurde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler an niedersächsischen Schulen sowie Lehrkräfte und das Kultusministerium.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage für die Anordnung von Gendersprache in Prüfungen sowie zu bekannten Fällen von Konflikten zwischen Lehrern und Prüfungskandidaten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Fällen, in denen die Verwendung von Gendersprache in Prüfungen angeordnet wurde. Zudem wird klargestellt, dass Prüfer keine Verpflichtung zur Verwendung von Neographien anordnen können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Gleichstellung und zur sprachlichen Sensibilität in der Bildung auf. Es gibt Diskussionen über die Akzeptanz von Gendersprache in Prüfungen, die sowohl Unterstützung als auch Kritik hervorrufen.