📝 Drucksache 18/10
📋 Worum geht es?
Der Antrag regelt die Bedingungen, unter denen der Landtag die Immunität seiner Mitglieder aufheben kann. Er umfasst Verfahren gegen Mitglieder wegen Straftaten, Dienstvergehen und die Verletzung von Berufs- oder Standespflichten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags von Nordrhein-Westfalen, die in strafrechtliche oder disziplinarische Verfahren verwickelt sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefordert, dass der Landtag bis zum Ende der Wahlperiode die Durchführung von Verfahren gegen seine Mitglieder genehmigt. Zudem sind spezifische Ausnahmen und Regelungen für die Aufhebung der Immunität aufgeführt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag enthält detaillierte Richtlinien zur Aufhebung der Immunität, einschließlich der Verfahren, die genehmigt werden müssen, und der Ausnahmen, die gelten. Die Genehmigung wird im Einzelfall wirksam, wenn die zuständigen Stellen die Präsidentin oder den Präsidenten des Landtags informieren.