❓ Maßnahmen der Landesregierung zur Abschiebung terroristischer Gefährder in NRW
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, welche Maßnahmen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ergreift, um terroristische Gefährder abzuschieben. Es wird auf die geringe Anzahl von Rückführungen seit 2022 hingewiesen und nach den Gründen für die ausbleibenden Abschiebungen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ausreisepflichtige Personen, insbesondere terroristische Gefährder in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach den konkreten tatsächlichen und rechtlichen Gründen, die Abschiebungen verhindern, sowie nach möglichen normativen Veränderungen, die diese Hindernisse beseitigen könnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller berichten, dass seit dem 1. Januar 2022 lediglich 8 ausreisepflichtige Personen zurückgeführt wurden und dass 37 weitere Gefährder im Land verweilen, die nicht abgeschoben werden können. Die Anfrage zielt darauf ab, mehr Informationen über die Gründe und mögliche Lösungen zu erhalten.