❓ Aufenthaltsrechte von Drittstaatsangehörigen als Eltern von EU-Bürgern in NRW
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Situation von Drittstaatsangehörigen, die Eltern von EU-Bürgern sind, und deren Aufenthaltsrechten in Nordrhein-Westfalen. Sie basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Rechte dieser Personen stärkt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Drittstaatsangehörige, die als Familienangehörige von EU-Bürgern in Nordrhein-Westfalen leben, sowie die zuständigen Behörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die Elternteil eines EU-Bürgers sind, sowie nach vergleichbaren Gerichtsverfahren und der behördlichen Handhabung des Aufenthaltsrechts.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Werner Pfeil und Marc Lürbke der FDP eingereicht. Es wird auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verwiesen, das die Rechte von Drittstaatsangehörigen stärkt.