❓ Einführung einer Pflegezulage nach Vorbild von Hessen und Niedersachsen?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Einführung einer Pflegezulage für tarifbeschäftigte Pflegekräfte im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller beziehen sich auf Modelle aus Hessen und Niedersachsen, wo bereits Pflegezulagen eingeführt wurden, und fragen nach den Plänen der Landesregierung zur Gleichbehandlung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegekräfte im Justizvollzug von Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Einführung einer Pflegezulage für tarifbeschäftigte Pflegekräfte im Justizvollzug unterstützt, ob es Überlegungen für eine außertarifliche Zulage gibt und welche Maßnahmen zur Ausweitung der Zulage in den nächsten Tarifverhandlungen geplant sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller, Dr. Werner Pfeil und Yvonne Gebauer von der FDP, thematisieren die Ungleichbehandlung von Beamten und tarifbeschäftigten Pflegekräften im Justizvollzug und verweisen auf frühere Ankündigungen der Landesregierung zur Unterstützung einer Zulage in Tarifverhandlungen.