📝 Dokument 18/12
📋 Worum geht es?
Der Antrag sieht die Einsetzung eines Petitionsausschusses im Landtag Nordrhein-Westfalen vor. Dieser Ausschuss soll eine kontinuierliche Bearbeitung von Petitionen gewährleisten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen sowie die Bürger, die Petitionen einreichen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, einen Petitionsausschuss mit einer vorläufigen Zusammensetzung aus den Fraktionen einzusetzen. Die endgültige Besetzung soll in einer zukünftigen Plenarsitzung beschlossen werden.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag zur Einsetzung des Petitionsausschusses und die vorläufige Zusammensetzung der Mitglieder. Es wird auf die rechtliche Grundlage verwiesen, dass Petitionen nicht der Diskontinuität unterliegen.
⚡ Einordnung
Der Antrag wird von mehreren Fraktionen unterstützt, was auf eine parteiübergreifende Einigkeit in Bezug auf die Notwendigkeit eines Petitionsausschusses hinweist. Dies könnte die Bürgerbeteiligung und die Bearbeitung von Anliegen stärken.