❓ Förderung von Mieterstromprojekten in Nordrhein-Westfalen seit 2017
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Entwicklung und Förderung von Mieterstromprojekten in Nordrhein-Westfalen seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes im Juli 2017. Die Fragesteller möchten Informationen über die Anzahl der Projekte, die installierte Leistung und die Anzahl der betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen, Vermieterinnen und Vermieter sowie Kommunen, die Mieterstromprojekte umsetzen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der geförderten Mieterstromprojekte, der installierten Leistung in Megawatt, der Anzahl der profitierenden Mieterinnen und Mieter sowie der Nutzung des Mieterstrommodells durch Vermieterinnen und Vermieter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass seit 2017 insgesamt 839 Mieterstromprojekte in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wurden, mit einer installierten Leistung von 15,8 Megawatt. Es liegen keine Informationen über die Anzahl der profitierenden Mieterinnen und Mieter oder Vermieterinnen und Vermieter vor. Die Landesregierung bewertet das Mieterstrommodell als wichtigen Ansatz zur Beteiligung an der Energiewende.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die Anzahl der Mieterstromprojekte jährlich gestiegen ist und dass die Förderung durch den Mieterstromzuschlag eine attraktive Möglichkeit für die Energieversorgung darstellt. Die Antwort auf die Anfrage wurde am 17. Oktober 2022 gegeben.