❓ Kosten und Bilanz des Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten gebeten, die mit der Schaffung des Polizeibeauftragten verbunden sind. Zudem wird die bisherige Arbeit des Polizeibeauftragten bewertet und die Frage aufgeworfen, ob eine Doppelstruktur mit einem neuen Polizeibeauftragten geplant ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Angehörigen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Frage der Anfrage bezieht sich auf die Kosten, die mit der Schaffung des Polizeibeauftragten verbunden sind, sowie auf die Bewertung seiner bisherigen Arbeit und die Möglichkeit einer Doppelstruktur.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass bis heute Personal- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 918.399,70 Euro entstanden sind. Die Arbeit des Polizeibeauftragten wird als Ergänzung des Beschwerdemanagements der Polizei bewertet, das Vertrauen in die Polizei stärken soll. Die Landesregierung plant, die Stelle eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag einzurichten, was Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen haben könnte.
⚡ Einordnung
Die AfD-Fraktion hat die Kleine Anfrage eingereicht. Die Landesregierung hat die Anfrage am 17. Oktober 2022 beantwortet. Die genannten Kosten belaufen sich auf 918.399,70 Euro. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, Doppelbefassungen zu vermeiden.