❓ Statistische Erfassung von sexuellem Kindesmissbrauch in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Die Abgeordneten der AfD stellen Fragen zur statistischen Erfassung von Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in Nordrhein-Westfalen. Sie möchten wissen, warum bestimmte Daten nicht erfasst werden und welche Maßnahmen zur Auswertung von kinderpornografischem Material ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kinder in Nordrhein-Westfalen sowie die Institutionen, die mit der Aufklärung und Strafverfolgung von Kindesmissbrauch befasst sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Abgeordneten fragen konkret, warum die Daten zu Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht erfasst werden, welche Partner bei der KI-basierten Auswertung von Bildmaterial kooperieren, und wie viele Tatverdächtige identifiziert wurden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller bemängeln, dass die Daten zu Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht statistisch erfasst werden. Sie verweisen auf eine vorherige Antwort der Landesregierung (Drucksache 18/1124), die angibt, dass eine manuelle Auswertung der Daten notwendig wäre, was nicht im vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich sei.