❓ Dienstkleidung im Justizvollzug Nordrhein-Westfalens und zentrale Kleiderkammer
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil befasst sich mit der Dienstkleidung im Justizvollzug Nordrhein-Westfalens. Es wird die Möglichkeit einer zentralen Kleiderkammer sowie die Qualität und Beschaffung der Dienstkleidung thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Angehörigen der Justizvollzugsbehörden in Nordrhein-Westfalen sowie die Unternehmen, die Dienstkleidung liefern.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Fragen der Anfrage sind, ob die Landesregierung die Möglichkeit einer Kleiderkammer für Justizangestellte anders bewertet als zuvor und ob Überlegungen bestehen, die Dienstkleidung bei einem Logistikzentrum zu bestellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Aufbau einer Kleiderkammer aufgrund hoher Kosten nicht umgesetzt wurde und derzeit keine Überlegungen bestehen, die Dienstkleidung beim Logistikzentrum Niedersachsen zu bestellen. Aktuell sind die Unternehmen Bewernick GmbH und TKBO GmbH als Lieferanten zugelassen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist darauf, dass eine erneute Kostenschätzung für eine Kleiderkammer in Aussicht genommen wird. Die Qualität der Dienstkleidung wird durch Zulassungsverfahren und technische Leistungsbeschreibungen sichergestellt. Die Fragestellung zur zentralen Beschaffung wurde negativ beantwortet.