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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageSPD

❓ Vereinbarungen zwischen Landesregierung und Erzbistum Köln zur Kölner Hochschule für Katholische Theologie

20. Oktober 2022Dokument 18/1324 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Jochen Ott, Bastian Hartmann, Sven Wolf, Elisabeth Müller-Witt
Kölner HochschuleErzbistum KölnPriesteramtskandidatenVereinbarungenTrägerwechsel
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten der SPD befasst sich mit den Vereinbarungen zwischen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Köln bezüglich der Kölner Hochschule für Katholische Theologie. Insbesondere wird nach den Bedingungen und Absprachen im Zusammenhang mit dem Trägerwechsel der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Augustin gefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Priesteramtskandidaten des Erzbistums Köln sowie die Kölner Hochschule für Katholische Theologie und die Philosophisch-Theologische Hochschule Sankt Augustin.

🎯 Was wird gefragt?

Die Abgeordneten fragen nach spezifischen Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und dem Erzbistum Köln, den Bedingungen für den Trägerwechsel der PTH Sankt Augustin, den Inhalten des Anerkennungsbescheids und möglichen schriftlichen Vereinbarungen bezüglich der Einschreibung von Priesteramtskandidaten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass es spezifische Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und dem Erzbistum Köln gibt, die die Einschreibung von Priesteramtskandidaten betreffen. Es wird auf einen Bericht der Landesregierung in einer Sitzung des Wissenschaftsausschusses verwiesen, in dem die Einschreibung an der Universität Bonn thematisiert wurde.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1324, Wahlperiode 18, eingereicht 20. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.