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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Barrierefreiheit an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen

26. September 2022Dokument 18/1332 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner, Christian Blex
BarrierefreiheitBahnhöfeVerkehrsstationenNordrhein-WestfalenKleine Anfrage
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Markus Wagner und Christian Blex befasst sich mit der Barrierefreiheit an Bahnhöfen und Verkehrsstationen in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller möchten Informationen über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit sowie über geplante Maßnahmen zur Verbesserung erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Reisende, insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind. Auch die Deutsche Bahn AG ist als Betreiber der Bahnhöfe betroffen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der barrierefrei erreichbaren Bahnhöfe, den Gründen für fehlende Barrierefreiheit, den Bahnhöfen in Bundeshand, geplanten Umgestaltungen in der Legislaturperiode sowie den finanziellen Mitteln, die seit 2015 für den Ausbau aufgewendet wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass 79 % der 703 Stationen der DB Station&Service AG in Nordrhein-Westfalen stufenfrei erreichbar sind. Für den Ausbau der Barrierefreiheit wurden seit 2015 rund 620 Mio. Euro aufgewendet. In 158 Stationen sollen bis 2027 mindestens ein Bahnsteig vollständig barrierefrei umgebaut werden.

⚡ Einordnung

Die Antwort der Landesregierung verweist auf die originäre Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG für die Barrierefreiheit. Die genannten finanziellen Mittel und die Anzahl der barrierefreien Stationen stammen aus den Angaben der Landesregierung.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1332, Wahlperiode 18, eingereicht 26. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.