❓ Außerschulische Aktivitäten der Caritas im Großraum Duisburg und der Beutelsbacher Konsens
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, ob die von der Caritas angebotenen außerschulischen Aktivitäten an Schulen im Großraum Duisburg dem Beutelsbacher Konsens entsprechen. Es werden verschiedene Aspekte der politischen Bildung und die Rolle der Lehrer angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schüler ab der 8. Klasse sowie junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die an den Programmen der Caritas teilnehmen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Caritas mit Landesmitteln gefördert wird, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie in Schulen werben darf, welche Informationen zur Beteiligung der Schulen vorliegen und wie die Angebote den Prinzipien des Beutelsbacher Konsens entsprechen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Förderung durch Landesmittel bekannt ist und die Caritas im Rahmen des Schulgesetzes NRW agiert. Es liegen keine Informationen zu den beteiligten Schulen und deren Projektinhalten vor. Die Angebote der Caritas folgen dem Beutelsbacher Konsens, der politische Bildung von Indoktrination abgrenzt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken hinsichtlich der politischen Neutralität in Schulen. Die Landesregierung stellt klar, dass Lehrer politische Neutralität wahren müssen und dass die Angebote der Caritas den Vorgaben des Beutelsbacher Konsens entsprechen sollen.