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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Kosten und Bilanz des Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen

22. September 2022Dokument 18/1394 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
PolizeibeauftragterKostenBilanzAnfrageNordrhein-Westfalen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Kleinen Anfrage wird die Landesregierung um Auskunft über die Kosten des Polizeibeauftragten gebeten. Es wird nach einer detaillierten Aufschlüsselung der Kostenpositionen gefragt, die bisher entstanden sind.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitarbeiter der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach den einzelnen Kostenpositionen, der Bewertung der Arbeit des Polizeibeauftragten und den Gründen für die mögliche Schaffung eines neuen Amtes.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat die Gesamtkosten von 918.399,70 Euro genannt, jedoch keine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Kostenpositionen bereitgestellt. Die Arbeit des Polizeibeauftragten wird als ergänzend zum Beschwerdemanagement der Polizei bewertet.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen der Fragesteller geantwortet, jedoch keine detaillierte Kostenaufstellung geliefert. Die genannten Kosten beziehen sich auf Personal- und Sachkosten.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1394, Wahlperiode 18, eingereicht 22. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.