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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageFDP

❓ Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2022

4. Juli 2022Dokument 18/142 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Marcel Hafke
OnlinezugangsgesetzDigitalisierungVerwaltungsleistungenKommunenOZG-Leistungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Marcel Hafke beschäftigt sich mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Nordrhein-Westfalen. Es wird gefragt, wie die Landesregierung die digitale Bereitstellung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 sicherstellen will.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die Verwaltungsleistungen in digitaler Form beantragen möchten, sowie die Kommunen, die diese Leistungen umsetzen müssen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage enthält fünf zentrale Fragen zur digitalen Antragsmöglichkeit für OZG-Leistungen, zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen, zur Übernahme von Lösungen aus anderen Bundesländern, zu rechtlichen Ansprüchen der Bürger und zu Ausnahmen von Schriftformerfordernissen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass im schwarz-grünen Koalitionsvertrag keine klaren Maßnahmen zur fristgerechten Umsetzung des OZG bis zum 31.12.2022 festgelegt sind. Zudem wird auf die Fortschritte Nordrhein-Westfalens bei der Digitalisierung verwiesen, die im Vergleich zu anderen Bundesländern überdurchschnittlich sind.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/142, Wahlperiode 18, eingereicht 4. Juli 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.