❓ Dokument 18/142
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Landesregierung gefragt, wie sie die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis Ende 2022 plant. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die digitale Antragsmöglichkeiten für Verwaltungsleistungen benötigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst Fragen zur Zielverwirklichung der digitalen Antragsmöglichkeiten, zu geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen und zur Übernahme von Lösungen aus anderen Bundesländern.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Fortschritte und Herausforderungen bei der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen in Nordrhein-Westfalen thematisiert. Die Umsetzung des OZG ist entscheidend für die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung.