❓ Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Nordrhein-Westfalen bis Ende 2022
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Marcel Hafke beschäftigt sich mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in Nordrhein-Westfalen. Es wird gefragt, wie die Landesregierung die digitale Bereitstellung von Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 sicherstellen will.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, die Verwaltungsleistungen in digitaler Form beantragen möchten, sowie die Kommunen, die diese Leistungen umsetzen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage enthält fünf zentrale Fragen zur digitalen Antragsmöglichkeit für OZG-Leistungen, zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen, zur Übernahme von Lösungen aus anderen Bundesländern, zu rechtlichen Ansprüchen der Bürger und zu Ausnahmen von Schriftformerfordernissen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass im schwarz-grünen Koalitionsvertrag keine klaren Maßnahmen zur fristgerechten Umsetzung des OZG bis zum 31.12.2022 festgelegt sind. Zudem wird auf die Fortschritte Nordrhein-Westfalens bei der Digitalisierung verwiesen, die im Vergleich zu anderen Bundesländern überdurchschnittlich sind.