Zurück zur Übersicht
Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Abschiebung terroristischer Gefährder in Nordrhein-Westfalen und Gründe für geringe Rückführungen

22. September 2022Dokument 18/1425 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
AbschiebungTerrorismusGefährderNordrhein-WestfalenLandesregierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Kleinen Anfrage wird die Landesregierung zu den Abschiebemaßnahmen von terroristischen Gefährdern in Nordrhein-Westfalen befragt. Es wird auf die geringe Zahl der Rückführungen und die Gründe für die fehlenden Abschiebungen eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausreisepflichtige Personen, die als terroristische Gefährder eingestuft werden, sowie die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage fragt nach den konkreten Gründen, warum bestimmte ausreisepflichtige Personen nicht abgeschoben werden können, und ob es normative Veränderungen gibt, die diese Situation verbessern könnten.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass von 37 als Gefährder eingestuften Personen nur 8 abgeschoben wurden, und nennt spezifische Gründe wie Flüchtlingsstatus, Abschiebungsverbote und fehlende Reisedokumente. Es wird festgestellt, dass kein normativer Änderungsbedarf besteht.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu den ausreisepflichtigen Personen und deren Status. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, mit Herkunftsländern stabile Rückführungsbedingungen zu schaffen. Die Antwort bezieht sich auf frühere Drucksachen, insbesondere Drucksache 18/459.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1425, Wahlperiode 18, eingereicht 22. September 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.