❓ Zukunft des Kommunalen Integrationsmanagements in Nordrhein-Westfalen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Zukunft des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in Nordrhein-Westfalen. Es wird gefragt, wann die Verstetigung des KIM zu erwarten ist und wie die Finanzierung durch die Landesregierung geplant ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sowie Menschen mit Migrationshintergrund, die von Integrationsangeboten profitieren sollen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Zeitrahmen für die Verstetigung des KIM und der zukünftigen Finanzierung durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das KIM im Teilhabe- und Integrationsgesetz verankert ist und jährlich mindestens 130 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Es wird auf die Notwendigkeit einer auskömmlichen Finanzierung hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Fragen am 2. November 2022 beantwortet. Die Antwort enthält Informationen über die Finanzierung und die Anzahl der abgerufenen Personalstellen im KIM. Die Fragesteller äußern Bedenken hinsichtlich der befristeten Stellen und der Auswirkungen auf die kommunalen Haushaltsplanungen.