❓ Bilanz des ESF-Programms zur Integration benachteiligter EU-Bürger in den Arbeitsmarkt
📋 Worum geht es?
Die Anfrage zielt darauf ab, die Bilanz des ESF-Programms zur Förderung der Integration benachteiligter EU-Bürger in den Arbeitsmarkt zu evaluieren. Die Landesregierung wird um Auskunft über die durch das Programm geschaffenen Strukturen und deren Erfolge gebeten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind insbesondere benachteiligte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Nordrhein-Westfalen leben, sowie die Kommunen, die an den Integrationsprojekten beteiligt sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den bekannten Strukturen, der Bewertung der Erfolge der ESF-Förderung, dem Beitrag zur Landesarbeitspolitik, der Einbindung der Kommunen in die Reflexion der Ergebnisse und den Schlussfolgerungen für zukünftige Förderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet über die Erfolge der ESF-Förderung, die zur Integration von rund 2.000 EU-Bürgern in den Arbeitsmarkt führte. Es wird betont, dass die Unterstützung durch ESF-Mittel nach 2020 stark eingeschränkt wurde und die bestehenden Strukturen gefährdet sind.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die ESF-Förderungen als erfolgreich bewertet werden und dass die Integration von benachteiligten Menschen in den Arbeitsmarkt gefördert wurde. Zudem wird auf die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie hingewiesen, die die Integrationschancen der Zielgruppe negativ beeinflussten.