❓ Erkenntnisse der Antisemitismusbeauftragten in Nordrhein-Westfalen seit April 2022
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Arbeit und Erkenntnisse der 22 Antisemitismusbeauftragten in Nordrhein-Westfalen seit ihrer Einführung im April 2022. Diese Beauftragten sollen als Ansprechpersonen für jüdische Bürger fungieren und die Strafverfolgung von antisemitischen Straftaten unterstützen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind jüdische Bürger in Nordrhein-Westfalen sowie die Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften des Landes.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zu den Erkenntnissen der Antisemitismusbeauftragten, der Häufigkeit von Anfragen von jüdischen Bürgern und der Unterstützung, die den Beauftragten zur Verfügung steht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass viele antisemitische Taten nicht angezeigt werden, da Betroffene kein Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden haben. Es wird ein jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Beauftragten ab dem 30.06.2023 in Aussicht gestellt, jedoch liegen keine statistischen Daten zu Anfragen vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass ein Großteil der antisemitischen Straftaten nicht zur Anzeige gebracht wird. Die Landesregierung hat keine spezifischen Fallzahlen oder Statistiken zu den Anfragen der Beauftragten zur Verfügung.