❓ Förderung benachteiligter EU-Bürgerinnen und -Bürger zur Arbeitsmarktintegration in Dortmund
📋 Worum geht es?
Das Dokument enthält die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 521, die sich mit der arbeitsmarktorientierten Förderung von besonders benachteiligten EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Nordrhein-Westfalen beschäftigt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind besonders benachteiligte EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Kommunen in Nordrhein-Westfalen, insbesondere Dortmund.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den geplanten Förderungen für EU-Bürgerinnen und -Bürger, den Kriterien zur Auswahl der förderberechtigten Städte und Gemeinden sowie der Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Kommunen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, Beratungsangebote für EU-Bürgerinnen und -Bürger bis Ende 2025 mit insgesamt rund 25 Millionen Euro zu fördern. Das Förderprogramm für Zuwanderung aus Südosteuropa wird fortgesetzt, jedoch hängt die endgültige Entscheidung von der Verabschiedung des Haushalts 2023 ab.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat auf die Kleine Anfrage 521 geantwortet und betont, dass die Unterstützung für EU-Bürgerinnen und -Bürger durch verschiedene Programme erfolgt. Die Antwort enthält konkrete Zahlen zur Förderung und verweist auf die Notwendigkeit einer Fortführung der Programme.