📝 Dokument 18/15
📋 Worum geht es?
Der Antrag des Landtags Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Anzahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums jeweils 11 beträgt. Dieses Gremium überwacht die Aktivitäten der Verfassungsschutzbehörde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags sowie die Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kontrollgremiums auf jeweils 11 festzulegen und die Zusammensetzung aus Vertretern aller Fraktionen zu bestimmen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag zur Festlegung der Mitgliederzahl und der Zusammensetzung des Kontrollgremiums gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Es werden keine weiteren spezifischen Maßnahmen oder Ergebnisse genannt.
⚡ Einordnung
Der Antrag wird von mehreren Fraktionen unterstützt, was auf eine breite politische Einigung hinweist. Die Regelung ist wichtig für die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde und könnte Auswirkungen auf die Transparenz und Sicherheit in Nordrhein-Westfalen haben.