📝 Drucksache 18/15
📋 Worum geht es?
Der Antrag des Landtags Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Anzahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums jeweils 11 beträgt. Dieses Gremium überwacht die Aktivitäten der Verfassungsschutzbehörde.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtags sowie die Verfassungsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kontrollgremiums auf jeweils 11 festzulegen und die Zusammensetzung aus Vertretern aller Fraktionen zu bestimmen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält den Antrag zur Festlegung der Mitgliederzahl und der Zusammensetzung des Kontrollgremiums gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Es werden keine weiteren spezifischen Maßnahmen oder Ergebnisse genannt.