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Nordrhein-WestfalenKleine AnfrageAfD

❓ Abgeschobene Clanmitglieder – Landesregierung ist immer noch ahnungslos!

5. Oktober 2022Dokument 18/1515 · WP 18Nordrhein-Westfalen
Markus Wagner
ClankriminalitätAbschiebungenStatistikSicherheitLandesregierung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Markus Wagner befasst sich mit der unzureichenden Erfassung von abgeschobenen Clanmitgliedern in Nordrhein-Westfalen. Die Fragesteller kritisieren die Landesregierung für ihre mangelnde Transparenz und die fehlenden Statistiken zu abgeschobenen Clanmitgliedern, die als wichtig für die Bekämpfung der Clankriminalität erachtet werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind ausländische Staatsangehörige, die als Clanmitglieder gelten, sowie die nordrhein-westfälische Bevölkerung, die unter den Folgen der Clankriminalität leidet.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt Fragen zur geplanten Abschiebeoffensive gegen Clankriminelle und zur Einführung einer statistischen Erfassung von Abschiebungen. Es wird gefragt, wann die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit plant.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine konsequente Durchführung von Abschiebungen bei ausländischen Straftätern hohe Priorität hat, jedoch keine gesonderte statistische Erfassung von Clanangehörigen bei Rückführungen vorgesehen ist. Zudem wird auf die Verantwortung der Bundespolizei für den grenzpolizeilichen Schutz hingewiesen.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen nicht konkret geantwortet, sondern verweist auf bestehende Maßnahmen und die Zuständigkeit der Bundespolizei. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die ähnliche Themen behandeln.

Quelle: Nordrhein-Westfalen, Dokument 18/1515, Wahlperiode 18, eingereicht 5. Oktober 2022

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.